Allgemeine Geschäfts- und Vermittlungsbedingungen Ferienhaus-Vermittlung fincaferien.
Im Falle eines Buchungsauftrages von Reiseleistungen zwischen Ihnen und der Ferienhaus-Vermittlung fincaferien, nachfolgend Ferienhaus-Vermittlung genannt, Vogelmauer 43, 86152 Augsburg, Fax: +49 322 239 432 99, E-Mail: office@fincaferien.de, werden die folgenden Vermittlungsbedingungen Teil des Vertrages. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch.
1. Stellung und Leistungen der Ferienhaus-Vermittlung, anzuwendende Rechtsvorschriften
Die Ferienhaus-Vermittlung fungiert als Vermittlerin zwischen Kund*innen und Eigentümer*innen der Ferienobjekte. Der Mietvertrag wird direkt zwischen den Kund*innen und den Vermieter*innen abgeschlossen. Die Rechte und Pflichten beider Parteien richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den getroffenen Vereinbarungen, es sei denn, gesetzliche Vorschriften, insbesondere § 651a Abs. 2 BGB, bestimmen etwas anderes.
2. Buchungsablauf und Preisangaben
Durch Ihre Anmeldung bieten Sie verbindlich den Abschluss eines Vertrages an, der durch unsere Bestätigung zustande kommt. Bei kurzfristigen Buchungen (innerhalb einer Woche vor Beginn) erfolgt der Vertragsabschluss durch unsere ausdrückliche Bestätigung. Unsere Preise gelten für mindestens 7 Nächte; bei kürzeren Buchungen kann ein Preisaufschlag anfallen. Umbuchungen sind nicht garantiert und können mit einer Gebühr von bis zu 50,00 € verbunden sein. Eine Servicegebühr trägt zur Kostendeckung der laufenden Entwicklung der Websites bei und verbessert unseren Kundenservice, einschließlich Beratung und Unterstützung bei Stornierungen und Reklamationen.
Der Buchungsablauf im Einzelnen
2.1. Vertragsangebot und -abschluss: Sie bieten durch Ihre Anmeldung mit Ihren Daten (Adress- und persönliche Daten) verbindlich den Vertragsabschluss an (schriftlich, mündlich oder fernmündlich). Der Vertrag kommt durch unsere Annahme und Bestätigung zustande, nachdem die Vermieter*innen die Buchung uns verbindlich bestätigt haben. Wir übermitteln Ihnen ein ausgefülltes Exemplar des Belegungsvertrages mit allen Leistungsdaten des Reisezeitraumes und Preisen der Ferienunterkunft sowie zusätzlichen Kosten wie Reinigungspauschalen, Kaution etc. Die Bestätigung erfolgt im Namen der Eigentümer*innen.
2.2. Kurzfristige Buchungen: Bei Buchungen weniger als 1 Woche vor Belegungsbeginn kommt der Vertrag durch unsere telefonische Buchungsbestätigung zustande. Der schriftliche Vertrag dient nur zur Dokumentation der mündlich getroffenen Vereinbarungen.
2.3. Preisangaben: Unsere Preise gelten für einen Mindestbuchungszeitraum von 7 Nächten, sofern nicht anders angegeben. Bei Buchungen unter 7 Nächten kann ein Preisaufschlag anfallen, dessen Höhe die Vermieter*innen festlegen und Ihnen vor der Buchung mitteilen.
2.4. Umbuchung: Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Umbuchungen. Auf Ihren Wunsch können wir mögliche Umbuchungen vornehmen, die eine Gebühr von bis zu 50,00 € pro Umbuchungsvorgang kosten können.
3. Zahlungsabwicklung
3.1. Anzahlung: Die Ferienhaus-Vermittlung ist Inkassobevollmächtigte und erhebt Anzahlungen und Restzahlungen im Auftrag der Eigentümer*innen/Vermieter*innen. Eine Anzahlung von bis zu 20% des Gesamtpreises ist innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss fällig und muß bis zu dieser Frist gutgeschrieben sein, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Die Restzahlung ist entweder bar vor Ort oder spätestens 4 Wochen vor Belegungsbeginn zu leisten. Die geleistete Anzahlung ist nicht stornierbar. Der Buchungsauftrag wurde durchgeführt, die in Auftrag gegebene Leistung wurde erbracht und ist nicht zu erstatten. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf das gebuchte Objekt.
3.2 Kaution: Wenn in unserem Angebot von einer Kaution die Rede ist, findet diese Vereinbarung außerhalb der Zuständigkeit von der Ferienhaus-Vermittlung und lediglich zwischen Mieter*in und Vermieter*in statt. Die Kautionszahlungen werden je nach Vermieter*in in der Objektbeschreibung detailliert angegeben. Art und Höhe der Kaution können variieren und sind abhängig von den individuellen Bedingungen der jeweiligen Vermieter*innen.
3.3 Rücktritt: Bei vermittelten Mietverträgen besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Im Falle eines Rücktritts werden pauschalierte Rücktrittsgebühren erhoben, die abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts gestaffelt sind:
3.3.1. Bis 90 Tage vor Belegungsbeginn: 25 % des Mietpreises
3.3.4. 89 bis 60 Tage vor Belegungsbeginn: 35 % des Mietpreises
3.3.3. 59 bis 30 Tage vor Belegungsbeginn: 50 % des Mietpreises
3.3.4. Ab 29 Tage vor Belegungsbeginn: 90 % des Mietpreises
3.4. Ersatzteilnehmer*innen können gestellt werden, sofern diese den Vertragsanforderungen entsprechen und die Vermieter*innen dies bewilligen. Ausgeschlossen sind Ersatzteilnehmer*innen, welche den besonderen Erfordernissen der Vertragsdurchführung nicht genügen oder deren Eintritt in den Vertrag gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen. Eine Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.
4. Rücktritt durch höhere Gewalt und Vertragstörungen
Höhere Gewalt: Sowohl Kund*innen als auch Eigentümer*innen, vertreten durch die Ferienhaus-Vermittlung, können den Vertrag kündigen, wenn unvorhersehbare höhere Gewalt die Vertragsdurchführung erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt. Dies betrifft insbesondere Ereignisse in der unmittelbaren Umgebung des Feriendomizils, wie Waldbrände, Straßensperrungen oder Seuchen. Für diesen Fall wird die entsprechende Anwendung der Vorschriften des § 651 j Abs. 1 und 2 Bürgerliches Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland sowie die Vorschriften, auf die in diesen Bestimmungen verwiesen wird, vereinbart. Anreisehindernisse, wie Flugprobleme, rechtfertigen keine Kündigung.
4.2. Vertragsstörungen: Eigentümer*innen oder deren Vertreter*innen (Ferienhaus-Vermittlung) können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn Kund*innen oder deren Mitreisende den Vertrag ungeachtet von Abmahnung nachhaltig stören oder sich vertragswidrig verhalten, insbesondere bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung des Objekts und Inventars.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen:
Nehmen Kund*innen die vertraglichen Leistungen, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Eigentümer*innen/Vermieter*innen und/oder der Ferienhaus-Vermittlung zu vertretenden Gründen, nicht oder nicht vollständig in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Eigentümer*innen/Vermieter*innen zahlen jedoch diejenigen Beträge zurück, die sie aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangt haben.
6. Einreisebestimmungen
Die Ferienhaus-Vermittlung erteilt Auskünfte basierend auf allgemein zugänglichen Unterlagen und den Informationen der vermittelten Leistungsträger, ohne spezielle Erkundigungspflicht. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Kund*innen deutsche Staatsbürger*innen sind. Es gilt § 676 Bürgerliches Gesetzbuch. Für Reisen nach Spanien genügt ein gültiger Personalausweis.
7. Obliegenheiten der Kund*innen gegenüber der Ferienhaus-Vermittlung
Kund*innen müssen Mängel der Vermittlungsleistung der Ferienhaus-Vermittlung unverzüglich anzeigen und Gelegenheit zur Abhilfe geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft und war Abhilfe durch die Ferienhaus-Vermittlung möglich, entfallen jegliche Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag.
8. Obliegenheiten gegenüber dem Eigentümer*innen/Vermieter*innen:
Kund*innen sind verpflichtet, Mängel unverzüglich dem Eigentümer*innen/Vermieter*innen bzw. Verwalter*in vor Ort anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen, um den Verlust etwaiger Ansprüche zu vermeiden. Schäden am Ferienobjekt oder seinen Einrichtungen müssen ebenfalls unverzüglich gemeldet werden, auch wenn sie nicht störend oder nicht verursacht sind, um Nachteile bezüglich der Beweislage zu vermeiden. Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden; bei Überbelegung können Eigentümer*innen/Vermieter*innen eine zusätzliche Vergütung verlangen oder die überzähligen Personen müssen das Objekt verlassen. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. auf dem Grundstück ist nicht erlaubt. Kund*innen und ihre Mitreisenden müssen das Objekt pfleglich behandeln und alle Schäden und Mängel schnellstmöglich melden. Bei Leistungsstörungen sind Kund*innen verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um die Störung zu beheben und Schäden gering zu halten. Haustiere dürfen nur mitgebracht werden, wenn dies in der Beschreibung des Objekts vorgesehen oder ausdrücklich vertraglich vereinbart ist. Bei der Abreise muss das Haus aufgeräumt, besenrein und ordentlich verlassen werden, und restliche Lebensmittel sind mitzunehmen.
9. Haftung
Die Ferienhaus-Vermittlung haftet dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen wird. Die vertragliche Haftung der Ferienhaus-Vermittlung als Vermittler ist, für jedwede Schäden der Kund*innen, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Wert der vermittelten Leistung beschränkt, soweit der Schaden der Kund*innen von der Ferienhaus-Vermittlung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder die Ferienhaus-Vermittlung für einen Schaden allein aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
10. Sonstiges
Kund*innen müssen sämtliche Ansprüche gegenüber der Ferienhaus-Vermittlung aus dem Vermittlungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten letzten Aufenthaltstag geltend machen. Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterblieb. Ansprüche gegen die Ferienhaus-Vermittlung, ausgenommen Ansprüche aus unerlaubter Handlung, verjähren in 1 Jahr ab dem vertraglichen Aufenthaltsende. Hat der*die Kund*in solche Ansprüche fristgerecht geltend gemacht, so ist die Verjährung gemäß § 207 BGB gehemmt.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis betreffend die Vermittlertätigkeit zwischen den Kund*innen und der Ferienhaus-Vermittlung findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Für den Mietvertrag der Ferienunterkunft gilt ausschließlich spanisches Recht. Die Ferienhaus- Vermittlung kann an seinem Sitz verklagt werden, der Vermieter am Ort der Belegenheit der Ferienunterkunft. Kund*innen können Klagen bezüglich vertraglicher oder gesetzlicher Ansprüche gegen die Ferienhaus-Vermittlung nur am Sitz der Ferienhaus-Vermittlung erheben. Für Klagen der Ferienhaus-Vermittlung gegen die Kund*innen aus dem Vermittlungsverhältnis und dem Vermittlungsvertrag ist der Wohnsitz der Kund*innen maßgebend. Für Klagen der Ferienhaus-Vermittlung gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland oder unbekanntem Wohnsitz/Aufenthalt wird als Gerichtsstand der Sitz der Ferienhaus-Vermittlung vereinbart. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen oder europarechtlicher Vorschriften zugunsten der Kund*innen etwas anderes ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem die Kund*innen angehören, für die Kund*innen günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
Stand: März 2025